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Tarifbedingungen

Tarifbestimmung der Sylter Verkehrsgesellschaft | Überland-und Stadtverkehr Westerland (gültig ab 06.11.2023)

1. Geltungsbereich

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen sowie die Beförderung von Tieren und Sachen auf den Linien der Sylter Verkehrsgesellschaft.

2. Regeltarif

2.1. Einfache Fahrt
Fahrausweise für Erwachsene und Kinder für eine einfache Fahrt berechtigen zur einmaligen Fahrt in der/den gelösten Zone/-n.
Maximal 3 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte in Begleitung eines Erwachsenen unentgeltlich befördert. Für jedes weitere Kind ist eine Einzelfahrkarte Kind zu lösen. Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre (also vor dem 15.Geburtstag) haben einen Kinderfahrschein zu lösen. Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet.

2.2. Fahrräder
Für die Beförderung von Fahrrädern ist der Erwachsenen Zonentarif zu entrichten, jedoch nicht mehr als 4 Zonen.
Fahrräder werden nur befördert, wenn ihre bauartgemäße Ausführung und die Kapazität des ein­gesetzten Fahrzeugs einen Transport zulässt. Das Be- und Entladen der Fahrräder ist unbedingt vorher beim Busfahrer anzumelden.

3. Tageskarte Erw. / Kind

Mit der Tageskarte kanri das Liniennetz der SVG am Geltungstag und bis 01:00 Uhr des Folge­tages befahren werden.
Die Familientageskarten gelten für Eltern mit eigenen Kindern bzw. Großeltern mit Enkelkin­dern. Tageskarten sind nicht übertragbar.

3.1. Mini-Tageskarte
Die Tageskarte "Mini" gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. einen Erwachsenen und max. zwei Kinder (6 - 14 Jahre).

3.2. Maxi-Tageskarte
Die Tageskarte "Maxi" gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und max. vier Kinder (6 - 14 Jahre).

3.3. 2-Tageskarte
Die 2-Tageskarte gilt für einen Erwachsenen, für 2 aufeinander folgende Tage, auf dem gesam­ten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.4. 2-Tages-Familien-Karte
Die 2-Tages-Familien-Karte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und 4 Kinder (6-14 Jahre), für 2 aufeinander folgende Tage, auf dem gesamten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.5. 3-Tageskarte
Die 3-Tageskarte gilt für einen Erwachsenen, für 3 aufeinander folgende Tage, auf dem gesam­ten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.6. 3-Tages-Familien-Karte
Die 3-Tages-Familien-Karte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und 4 Kinder (6-14 Jahre), für 3 aufeinander folgende Tage, auf dem gesamten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.7. 4-Tageskarte
Die 4-Tageskarte gilt für einen Erwachsenen, für 4 aufeinander folgende Tage, auf dem gesam­ten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.8. 4-Tages-Familien-Karte
Die 4-Tages-Familien-Karte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und 4 Kinder ( 6-14 Jahre), für 4 aufeinander folgende Tage; auf dem gesamten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.9. 5-Tageskarte
Die 5-Tageskarte gilt für einen Erwachsenen, für 5 aufeinander folgende Tage, auf dem gesam­ten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.10. 5-Tages-Familien-Karte
Die 5-Tages-Familien-Karte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und 4 Kinder (6-14 Jahre), für 5 aufeinander folgende Tage, auf dem gesamten Liniennetz der Sylter VerkehrsgeseHschaft.

3.11. 6-Tageskarte
Die 6-Tageskarte gilt für einen Erwachsenen, für 6 aufeinander folgende Tage, auf dem gesam­ten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.12. 6-Tages-Familien-Karte
Die 6-Tages-Familien-Karte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und 4 Kinder (6-14 Jahre), für 6 aufeinander folgende Tage, auf dem gesamten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.13. 7-Tages-Familien-Karte
Die 7-Tages-Familien-Karte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. zwei Erwachsene und 4 Kinder (6-14 Jahre), für 7 aufeinander folgende Tage, auf dem gesamten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft.

3.14. Kleingruppentageskarte
Die Kleingruppentageskarte (maximal 5 Personen) gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag auf dem gesamten Liniennetz der Sylter Verkehrsgesellschaft. Kinder ab 6 Jahre zählen wie Er­wachsene. Die Nutzer der Karte müssen ihren Namen in Druckbuchstabe auf die dafür vorgesehenen Felder eintragen. Freie Felder sind zu streichen.

4. Zeitkarten

Zeitkarten sind nicht übertragbar. Der Name des Nutzers ist in Druckbuchstaben auf das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

4.1. Monatskarten
Allgemeine Monatskarten sind auf den Monat begrenzt aber auch Monatsübergreifend, d.h. von jedem beliebigen Tag an sind die Karten dann einen Monat gültig. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und der/den gelösten Zone/-n.
Beispiel: Die Monatskarte wird am 15.02. gelöst, dann gilt die Karte bis einschließlich 14.03. des Folgemonats.

4.2. Wochenkarte
Allgemeine Wochenkarten sind auf die Woche begrenzt aber auch Wochenübergreifend, d.h. von jedem beliebigen Tag an sind die Karten dann eine Woche gültig. Sie berechtigen zu belie­big vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und der/den gelösten Zone/-n.
Beispiel: Die Wochenkarte wird am 15.02. gelöst, dann gilt die Karte bis einschließlich 21.02. der Folgewoche (7-Tage).

4.3. Schüler/innen Monatskarten
Schüler/innen und Auszubildende sind berechtigt, eine Schülermonatskarte zu erwerben. Sie haben den Nachweis der Berechtigung durch eine Bestätigung der Schule, Berufsschule oder Ausbildungsstelle zu erbringen (Schülerstammkarte).
Schülermonatskarten sind auf den Monat begrenzt aber auch Monatsübergreifend, d.h. von jedem beliebigen Tag an sind die Karten dann einen Monat gültig und berechtigen zu belie­big vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und der/den gelösten Zone/-n.

4.4. Schüler/innen Wochenkarten
Schüler/innen und Auszubildende sind berechtigt, eine Schülerwochenkarte zu erwerben. Sie haben den Nachweis der Berechtigung durch eine Bestätigung der Schule, Berufsschule oder Ausbildungs-stelle zu erbringen (Schülerstammkarte).
Schülerwochenkarten sind auf die Woche begrenzt aber auch Wochenübergreifend, d.h. von jedem beliebigen Tag an sind die Karten dann eine Woche gültig. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und der/den gelösten Zone/-n.

4.5. Schülerjahreskarte
Die Schülerjahreskarten die über den Schulträger zwischen Wohnort und Schule bestellt wurden, werden auf der gesamten Insel akzeptiert und gelten auch in der Ferienzeit mit Ausnahme der Sommerferien.

4.6. U21 Karte
Die U21 Karte wird auf Antrag mit Lichtbild ausgestellt und gilt für alle Schüler und Azubis un­ter 21 Jahren, die keinen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte haben.
Das Alter muss nachgewiesen werden, der Anspruch geprüft werden.
Die Karte ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten inselweit.
Nach der Testphase wird die Karte auf Antrag zum Schuljahresbeginn bis zu den folgenden Sommerferien ausgestellt.
Bei Verlust der Karte wird einmalig, gegen Gebühr von 30€, eine Ersatzkarte ausgegeben. Antei­lige Erstattung ist nicht möglich.

4.7. Jahreskarte
Die Jahrekrte wird auf Antag mit Lichtbild ausgestellt und gilt für eine Person für das Gesamtnetz Sylt.
Die Karte beginnt Monatsscharf ab dem 1ten des Monats und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungszeitraums.
Bei Verlust der Karte wird einmalig, gegen Gebühr von 30€, eine Ersatzkarte ausgegeben. Anteilige Erstattung ist nicht möglich.

5. SVG-SPAR-CARD

Die Karte gilt für Erwachsene und Kinder in der/den gelösten Zone/-n. Erwachsene erhalten einen Rabatt von bis zu 16%. Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet. Nach Unterbrechung der Fahrt ist neu zu lösen. Restbeträge auf der Karte sind nicht erstattungsfähig, die Karte bleibt jedoch unbegrenzt gültig, übertragbar und kann jederzeit mit Beträgen zwischen 20 und 100 Euro wieder auf­gefüllt werden.

6. Sonstiges

6.1. Schul- und Jugendpflegefahrten
An Schüler der laut Schulverzeichnis anerkannten Schulen und an Jugendliche der behördlich als förderungswürdig anerkannten Vereine im Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden für gemeinschaftliche Fahrten zu wissenschaftlichen oder belehrenden Zwecken sowie zur Erholung (nur in Gruppen ab 10 Personen) Fahrscheine zum Kinderfahrpreis ausgegeben. Jugendgruppen müssen von einem Jugendleiter, der im Besitz eines Jugendgruppenleiterausweises ist, Schul­gruppen von einem Lehrer begleitet sein.

6.2. Fahrpreisermäßigung
Fahrpreisermäßigung bis zu 20% wird gewährt für Erwachsenengruppen von mehr als 10 Perso­nen, DB AG-Mitarbeiter und für den Bundesfreiwilligendienst.

6.3. Gepäck
Normales Reisegepäck wird kostenfrei befördert.

6.4. Kinderwagen und Tiere
Kinderwagen, Sportkarren und Tiere werden unentgeltlich befördert.

6.5. Kurzstrecke (gilt nicht im Schnellbus)
Der Kurzstreckentarif gilt nur zonenübergreifend für die einfache Fahrt von Erwachsenen und Kindern. Er gilt für die Fahrt bis zur zweiten Haltestelle nach der Einstiegshaltestelle und ent­spricht dem Preis für eine Zone.

7. Unentgeltliche Beförderung

7.1. Beförderung von Schwerbehinderten
Die nach dem "Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr" berechtigten Personen, werden bei Vorzeigen eines entsprechend gekenn­zeichneten Ausweises unentgeltlich befördert.

7.2. Beförderung Polizei
Polizisten in Uniform werden unentgeltlich befördert.

8. Bedingungen für Fahrkarten zum Selbstausdruck (Online-Ticket) und Handy-Tickets

8.1 Online-Ticket
Als Online-Ticket können Tages- und Zeitkarten des SVG-Tarifmit einem Vorverkauf von bis zu 7 Tagen erworben werden.
Online-Tickets müssen vor Fahrtantritt erworben werden und in ausgedruckter Form vorliegen. Sie sind in der Originalgröße DIN A4 schwarz-weiß oder farbig auszudrucken. Alle Angaben müssen vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sein. Je Online-Ticket ist ein Blatt zu verwenden. Die Bestellung, Bestellbestätigung und Bildschirmfotos eines Online-Tickets gel­ten nicht als Fahrtberechtigung.

8.2. Handy-Ticket
Als Handy-Ticket können Kurzstrecken und Einzelkarten des SVG-Tarifzum sofortigen Fahrt­antritt erworben werden. Tages- und Zeitkarten des SVG-Tarif mit einem Vorverkauf von bis zu 7 Tagen erworben werden.
Handy-Tickets müssen vor Fahrtantritt erworben werden. Ein Betreten des Verkehrsmittels ist erst nach vollständiger Übertragung des Handy-Tickets gestattet. Die Bestellung, Bestellbestäti­gung und Bildschirmfotos eines Handy-Tickets gelteri nicht als Fahrtberechtigung. Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Fahrgast die Buchungs-Applikation mit Anzeige der Fahrkartendaten (Barcode, Kontrollgrafik) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Fahrgast vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des mobilen Endgerätes zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Fahrgastes sowie die Herstellung einer aktiven Online-Verbindung des Endgerätes (Deaktivieren des sog. Flugmodus) zum Zwecke der Aktualisierung der Fahrkartendaten verlangen. Kann der Nutzer den Nachweis des Handy­Tickets bei der Fahrkartenkontrolle nicht erbringen, z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku, usw., oder bei Feststellung eines Missbrauchs, z.B. bei einer Buchung nach der tatsächli­chen Abfahrt des Verkehrsmittels bei Fahrtantritt, handelt es sich um eine Fahrt ohne gültige Fahrkarte.

Kurzstreckenkarten als Handy-Ticket gelten zum sofortigen Fahrtantritt; sie haben eine begrenz­te Geltungsdauer von 30 Minuten. Einzelkarten als Handy-Ticket gelten ebenfalls zum soforti­gen Fahrtantritt; sie haben eine begrenzte Geltungsdauer von 70 Minuten. Mit Ablauf der Gel­tungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus fahrplan- oder betriebsbeding­ten Gründen, z.B. Ausfall oder Verspätung einer Fahrt, zulässig.

8.3. Allgemeines
Online-Tickets und Handy-Tickets sind als persönliche Fahrkarten nicht übertragbar und gelten für den namentlich erfassten Inhaber in Verbindung mit einer ID-Karte. Die Kleingruppen- Ta­geskarte gilt in Verbindung mit einer ID-Karte für namentlich erfassten Mitreisenden. ID-Karten sind z.B:

  • EU-Personalausweis oder Personalausweis aus Norwegen bzw. der Schweiz,
  • deutscher oder internationaler Reisepass,
  • von einer deutschen Behörde ausgestellter elektronischer Aufenthaltstitei (eAT),
  • von einer deutschen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA)

8.4. Erstattung, Umtausch
Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Online-Tickets und Handy-Tickets sind aus­geschlossen.

8.5. Weitere Bestimmungen
Im Übrigen gilt die Tarifbestimmung der Sylter Verkehrsgesellschaft Überland- und Stadtverkehr Westerland.

9. Beförderungsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn und Obusverkehr, so­wie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.

10. Deutschlandticket

Das Deutschtlandticket wird nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen bei der SVG in den Linienbussen anerkannt.