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Hinweisgebersystem

Compliance/Whistleblowing

Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände, Verstöße und Gefahren gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnerunternehmen  frühzeitig aufzudecken und die Entstehung weiteren Schadens zu verhindern.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. So sind die unten angegebenen Meldewege auch für alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstöße anwendbar, die von § 2 Abs. 2 und 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst sind.

  1. Ihre Angaben werden streng vertraulich und ausschließlich an unseren Beschwerde-Beauftragten gesendet:
  2. Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.Sie können jederzeit für die Zukunft Ihre Einwilligung widerrufen. Schreiben Sie uns dazu gerne eine E-Mail.