Hinweisgebersystem
Compliance/Whistleblowing
Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände, Verstöße und Gefahren gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnerunternehmen frühzeitig aufzudecken und die Entstehung weiteren Schadens zu verhindern.
Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. So sind die unten angegebenen Meldewege auch für alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstöße anwendbar, die von § 2 Abs. 2 und 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst sind.