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Corona

Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht im Linienverkehr

In der aktuellen Situation ergeben sich viele Fragen auch zum Nahverkehr. Wir haben die wichtigsten aufgegriffen.

Ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr Pflicht?

Ab dem 01.01.2023 ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein nicht mehr nötig.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie uns an.

Wir danken für Ihr Mitwirken!

 

Was kann ich tun, um andere und mich im Nahverkehr vor dem Coronavirus zu schützen?

Der Nahverkehr ist kein Ort, der für die Gesundheit gefährlicher ist als andere Orte, sofern die bekannten Verhaltensempfehlungen eingehalten werden. Halten Sie sich unbedingt auch dann an die Regeln, wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  • Abstand halten 
    Mit dem gewohnten Fahrplanangebot und durch den Einsatz großer Fahrzeuge steht viel Platz zur Verfügung. Wo es möglich ist, werden zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, um stark genutzte Fahrten zu begleiten und zu entlasten. Dennoch kann es zur Hauptverkehrszeit, besonders am Morgen, vorkommen, dass der empfohlene Abstand von mindestens 1,50 Meter nicht sichergestellt werden kann. Auch dann können Sie einsteigen - einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es im Nahverkehr nicht. Damit sich jedoch während der Fahrt alle wohl fühlen, helfen Sie mit:
    • Meiden Sie die Hauptverkehrszeit und fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
    • Ist ein Bus so gut besetzt, dass eine Abstandswahrung nicht mehr gewährleistet ist, prüfen Sie, ob Sie den nächsten Bus abwarten können.
    • Nutzen Sie bitte alle Einstiege. Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug.
    • Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
    • Erst aussteigen lassen! Treten Sie nacheinander in Bus und Bahn.
    • Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
    • Bitte verzichten Sie darauf, ein Fahrrad mitzunehmen, wenn eine hohe Nachfrage zu erwarten ist, z.B. zur Hauptverkehrszeit oder am Wochenende im Ausflugsverkehr, etwa nach Sylt. Damit helfen Sie, die Durchgänge freizuhalten und ermöglichen anderen Fahrgästen, ausreichend Abstand halten zu können.
  • Hygieneetikette
    Auch bei Lockerungen der Kontaktbeschränkungen bleibt die Hygieneetikette besonders wichtig und sollte daher noch bewusster befolgt werden. Beachten Sie also die bekannten Regeln: Husten und Niesen nur in die Armbeuge.
  • Kontaktlos bezahlen
    • Ab sofort können Sie Tickets kontaktlos beim Fahrer bezahlen. Folgende Zahlungsmittel stehen zur Verfügung: Apple Pay, Google Pay, Union Pay, Diners Club, Mastercard, Visa, JCB, Girocard
    • Sie können Ihr Ticket bequem, kontaktlos und schnell über über unsere App SyltGO! kaufen. Infos hier.
    • Nutzen Sie alternativ das kontaktlose Bezahlen über eine SparCard oder unsere Tages- und Mehrtageskarten. Infos zu unsern Tarifen finden Sie hier.

Hygienebestimmungen bei Inselrundfahrten

Ab dem 01.01.2023 ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein nicht mehr nötig.

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Welche Infektionsschutzmaßnahmen hat die SVG ergriffen?

Das Fahrpersonal wird zum Durchlüften der Fahrzeuge an den Haltestellen die Türen automatisch öffnen, soweit dies technisch möglich ist. Zum vorbeugenden Infektionsschutz werden die bisherigen intensiven Reinigungsmaßnahmen der Fahrzeuge und sonstigen Flächen selbstverständlich fortgesetzt. Hierbei gilt eine besondere Aufmerksamkeit den Berührflächen wie Haltestangen, -griffen und -schlaufen. Die SVG hat sich für die Anschaffung eines neuartigen Systems der Hygienepräventation entschlossen. Alle Busse werden regelmässig einer 90-minütigen Desinfektionsvernebelung unterzogen. Der Hersteller DIOP hat sich auf innovative Flächenreinigung insbesondere für Krankenhäuser und Kliniken spezialisiert, die Anwendung in der Desinfektion von Bussen ist neu und einmalig.

Alle Busse wurden mit Plexiglasscheiben im Fahrerbereich ausgestattet, sodass ausreichend Abstand zum Busfahrer gewährleistet ist.